06.03.2017

Statement der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e.V. zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017

Weder "Erlaubnis" noch "Sterbehilfe"

 

Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e.V. zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.März 2017 "Zugang zu einem Betäubungsmittel..."
 

Die Saarbrücker Zeitung und andere seriöse Medien, darunter die Ärztezeitung online, haben am 03. März über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berichtet. Dabei wird schon mit der Überschrift "Verwaltungsgericht erlaubt Sterbehilfe" schlichtweg Falsches behauptet:
Das Bundesverwaltungsgericht hat weder eine solche Entscheidung getroffen, noch wäre es dafür zuständig.

Das Gericht hat demgegenüber festgestellt, dass zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört, dass auch Schwerkranke das Recht haben, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt ihr Leben beendet werden soll und dass daraus sich im Extremfall ergeben kann, dass der Staat ggfs. den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

 

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