Zusammen mit den Trägern haben zahlreichen Expertinnen und Experten aus über 50 Organisationen und Institutionen aus Gesellschaft und Gesundheitssystem die Charta-Leitsätze erarbeitet. Dabei handelt es sich um grundlegend verschiedene Organisationen, die sich alle auf ein Ziel geeinigt haben: Die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung voranzutreiben und die vorhandenen Ressourcen zu bündeln, um den Bedürfnissen der Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Zugehörigen gerecht zu werden.
Lernen Sie hier die Leitsätze der Charta kennen.
• Eine angemessene, qualifizierte sowie bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung,
• Zugangsgerechtigkeit und bestmögliche Versorgungsstrukturen,
• Selbstbestimmung am Lebensende und
• Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens zu begreifen und im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern
• Weiterentwicklung der Aus- Fort- und Weiterbildung und Forschung (ggf. die internationale Dimension)
Lassen Sie sich von der schwerkranken Uta erzählen, wie sie ihr Lebensende mithilfe einer bedarfsgerechten Versorgung im Sinne der Charta erlebt und begegnen möchte.
Schauen Sie sich hier einen Erklärfilm zur Charta an.
Für Menschen, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind, stellt die Charta mit ihren 5 Leitsätzen ein umfangreiches und zielführendes Rahmenkonzept dar, um ein Sterben in Würde für jeden Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Die Charta beschreibt Notwendigkeiten, damit jeder eine bedarfsgerechte, würdevolle und nach seinen Wünschen gestaltete Begleitung während seiner letzten Lebensphase erhält.
Die Trägerschaft für die Charta bildet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Bundesärztekammer.
Hier finden Sie die aktuelle Informationsbroschüre der Charta.